Hallenordnung

 

1. Spielzeiten

In der Halle kann ganzjährig von 8:00 – 23:00 Uhr gespielt werden.

Ausgenommen sind der 24., 25. und 26. Dezember sowie der 01. Januar an denen die Halle ganztägig geschlossen bleibt.

 

2. Buchungen

Es gibt folgende Buchungsmöglichkeiten:

  • Winterabonnement (vom 13.09. bis 30.04. je nach Wochentag 31 bis 33 Spieltage; siehe Preise)
  • Einzelstunden
  • Zehnerkarte

 

3. Buchungsbedingungen

Abonnementwünsche können über das Online-Buchungssystem oder schriftlich eingereicht werden. Nach Prüfung erhalten Sie dann umgehend eine Bestätigung. Einzelstunden können für die Wintersaison ab Mitte September über das Online-Buchungssystem gebucht werden. Dort ist sofort ersichtlich, welche Stunden frei sind. Dies muss jedoch mindestens 1 Tag vorher geschehen. Kurzentschlossene (und auch diejenigen, die das Buchungssystem nicht nutzen wollen) können über die Gastronomie den Platz buchen. Die Buchungen im System, sowie die telefonischen sind rechtsverbindlich.

 

4. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen für die Abonnements haben ihre Fälligkeit vor dem Beginn des jeweiligen Abonnements (Winterabonnement muß somit Anfang September bezahlt werden). Der Mietpreis für Einzelstunden ist vor Spielbeginn bei der Gastronomie zu entrichten oder sofort bei Buchung über paypal (Sommerbetrieb).

 

5. Spielberechtigung

Die Spielberechtigung gilt nur für den gemieteten Platz. Die gebuchte Spielzeit darf nicht überschritten werden. Dies gilt auch dann, wenn keine Nachfolgespieler erscheinen. Der Vermieter kann aus internen Gründen (z.B. Turniere, Reparaturen) während der Saison den gemieteten Platz ändern bzw. gemietete Plätze gegen Gutschrift oder Ersatzstunden in Anspruch nehmen. Für ausgefallene Stunden, die vom Mieter zu vertreten sind, wird kein Ersatz gewährt. Bei Ausfall von Stunden infolge höherer Gewalt besteht vom Vermieter keine Erstattungspflicht. Maßgeblich für Spielbeginn und Spielende ist die Hallenuhr.

Stornierungen von gebuchten Einzelstunden können nur bis 2 Tage vor dem gebuchten Termin akzeptiert werden.

 

6. Hallenordnung

Die Halle darf nur mit sauberen, profillosen Hallentennisschuhen betreten werden, bzw. Platz 5 und 6 auch mit sauberen Tennisschuhen mit profilierter heller Sohle. Dies gilt auch für Zuschauer und Besucher. Gegebenenfalls sind die Schuhe vor dem Platz auszuziehen – die Halle kann dann auf Strümpfen betreten werden. In der Halle dürfen keine Bälle benutzt werden, die vorher auf Außenplätzen gespielt worden sind. Rauchen ist strengstens untersagt. Tiere haben keinen Zutritt. Es dürfen weder Getränke noch Nahrungsmittel mit in die Halle gebracht werden. Ausnahme: Mineralwasser. Beschädigungen der Halle und der dazugehörigen Einrichtung sind zu vermeiden bzw. unverzüglich der Hallenleitung oder der Gastronomie zu melden.

 

7. Haftung des Vermieters

Eine Haftung des Vermieters gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Tennishalle Rurbenden bei Unfällen, Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art innerhalb und außerhalb der Anlage ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es besteht ferner keine Haftung für Verlust an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen.

 

8. Schäden und Verstöße

Die Benutzer der Tennishalle Rurbenden und der dazugehörigen Einrichtungen sind für die von Ihnen verursachten Schäden und begangenen Verstöße verantwortlich. Bei Sachbeschädigungen trägt der Verursacher die Kosten der Reparatur oder Neuanschaffung. Reinigungskosten sind vom Verursacher von Verschmutzungen zu tragen. Bei Minderjährigen haftet der gesetzliche Vertreter. Darüber hinaus kann von der Hallenleitung bei Verstößen gegen die Geschäftsbedingungen und die Hallenordnung ein Ausschluss von der Platzbenutzung ausgesprochen werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der Einzelstunde oder des vollen Abonnements bleibt bestehen. Es erfolgt keine Rückerstattung für noch nicht abgespielte Stunden.

 

9. Allgemeine Geltungsregeln

Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten Regelungen, die den beabsichtigten rechtlich und wirtschaftlich verfolgten Zweck am ehesten erreichen.

 

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Düren.